Allgemeine Geschäftsbedingungen – Veloro

Diese Seite ist nur auf Deutsch verfügbar, da es sich um ein rechtsverbindliches Dokument nach österreichischem Recht handelt.

Stand: Juni 2026

§1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Einzelunternehmen Selman Kaya, handelnd unter der Marke Veloro, mit Sitz in der Heidenreichstraße 1, 8054 Seiersberg, Österreich (im Folgenden „Veloro") und den registrierten Nutzern der Plattform – unabhängig davon, ob sie als Auftraggeber oder Auftragnehmer auftreten.

Mit der Registrierung und Nutzung der Plattform erklären sich die Nutzer mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, Veloro hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Veloro behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden die Nutzer rechtzeitig informiert. Die weitere Nutzung der Plattform gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

Mit der Registrierung bzw. dem Abschluss eines Abonnements erklärt sich der Nutzer ausdrücklich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass Mitteilungen, Rechnungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen von Veloro elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über die App, übermittelt werden dürfen.

Veloro behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig mitgeteilt. Die weitere Nutzung der Plattform gilt als Zustimmung zur geänderten Fassung.

Vertragssprache ist Deutsch. Eine Speicherung des Vertragstextes durch Veloro erfolgt nicht in abrufbarer Form.

§2. Vermittlungsmodell

Veloro stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, über die registrierte Nutzer als Auftraggeber Dienstleistungen anfragen und als Auftragnehmer entsprechende Leistungen anbieten können.

Veloro tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf und wird selbst nicht Vertragspartner der vermittelten Leistungen. Der Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande.

Die Auswahl des Dienstleisters, die Beauftragung, die inhaltliche Ausgestaltung sowie die Durchführung und Abrechnung der Dienstleistung erfolgen grundsätzlich in der Verantwortung der beteiligten Nutzer.

Veloro stellt lediglich die technische Infrastruktur sowie optionale Zusatzfunktionen zur Verfügung, haftet jedoch nicht für Inhalt, Umfang, Ausführung oder Erfolg der vermittelten Dienstleistung.

Veloro ist nicht verpflichtet, in Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zu vermitteln oder eine Schlichtung durchzuführen.

Veloro stellt lediglich technische Infrastruktur und Moderationswerkzeuge zur Verfügung. Die Nutzung dieser Funktionen begründet keinerlei Rechtsverhältnis oder Vermittlungspflicht zwischen den beteiligten Parteien.

Die Inanspruchnahme der vermittelten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko der beteiligten Nutzer. Veloro übernimmt hierfür keine Verantwortung.

§3. Vertragsabschluss und Nutzung

Mit der Registrierung auf der Plattform Veloro kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Veloro zustande. Dieser berechtigt zur Nutzung der verfügbaren Funktionen im Rahmen dieser AGB.

Ein verbindlicher Vertrag über eine konkrete Dienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande – und zwar in dem Moment, in dem der Auftraggeber in der App oder Weboberfläche die Schaltfläche „Annehmen" betätigt.

Veloro selbst ist nicht Vertragspartner der über die Plattform vermittelten Leistungen und übernimmt keine Gewähr für Zustandekommen, Inhalt oder Erfüllung solcher Verträge.

Die Nutzung der Plattform ist nur volljährigen, geschäftsfähigen Personen gestattet. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung und Nutzung der Plattform wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen.

Ein Nutzer darf nicht gleichzeitig als Auftraggeber und Auftragnehmer für denselben Auftrag auftreten oder sich selbst beauftragen.

Veloro behält sich das Recht vor, Nutzerkonten bei nachgewiesenen falschen oder irreführenden Angaben – insbesondere zur Identität, Gewerbeberechtigung oder Verfügbarkeit – ohne Vorankündigung dauerhaft zu deaktivieren.

Veloro behält sich das Recht vor, Nutzerkonten zu deaktivieren oder zu löschen, wenn diese über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten nicht genutzt wurden.

§4. Vermittlungsentgelt (Provision)

Veloro erhebt für die erfolgreiche Vermittlung einer Dienstleistung ein Vermittlungsentgelt (Servicegebühr), das sich nach dem vom Dienstleister angegebenen Netto-Auftragswert staffelt:

  • 8 % auf den Auftragswert bis einschließlich 5.000 €,
  • 5 % auf den darüber hinausgehenden Anteil,
  • mindestens jedoch 5 € und höchstens 2.500 € pro vermitteltem Auftrag.

Das Vermittlungsentgelt wird zuzüglich zum Netto-Preis des Dienstleisters erhoben und ist im für den Auftraggeber angezeigten Endpreis bereits enthalten und transparent ausgewiesen. Wirtschaftlich wird das Vermittlungsentgelt vom Auftraggeber getragen; der Dienstleister erhält seinen angegebenen Netto-Betrag (zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer) ungekürzt. Etwaige Entgelte des Zahlungsdienstleisters (vgl. §6) trägt Veloro aus dem Vermittlungsentgelt.

Bei Nutzung des über die Plattform integrierten Zahlungssystems (§6) wird das Vermittlungsentgelt automatisiert im Zuge der Zahlung einbehalten; eine gesonderte Rechnungslegung und Überweisung durch den Dienstleister entfällt in diesem Fall.

Solange für einen konkreten Auftrag kein automatisiertes Zahlungssystem über die Plattform verwendet wird, ist der Dienstleister verpflichtet, Veloro unverzüglich darüber zu informieren, sobald der Kunde eine Zahlung geleistet hat – unabhängig davon, wann die Dienstleistung tatsächlich durchgeführt wird. Auf Basis dieser Meldung stellt Veloro eine Rechnung über das fällige Vermittlungsentgelt aus, die innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zustellung an das angegebene Konto von Veloro zu überweisen ist.

Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, erfolgt eine schriftliche Mahnung. Bei wiederholtem Verzug behält sich Veloro das Recht vor, eine Vertragsstrafe von bis zu 150 € zu erheben, rechtliche Schritte einzuleiten und das Nutzerkonto dauerhaft zu sperren.

Veloro ist berechtigt, stichprobenartige Nachweise über erfolgte Zahlungen oder durchgeführte Aufträge anzufordern, um die ordnungsgemäße Abrechnung der Vermittlungsprovision zu prüfen.

§5. Abonnements

Veloro bietet kostenpflichtige Abonnements für Auftragnehmer (Dienstleister) an, mit denen zusätzliche Funktionen und Sichtbarkeit innerhalb der Plattform freigeschaltet werden können. Die jeweils verfügbaren Pakete und Inhalte sind in der App oder auf der Website beschrieben.

Jedes kostenpflichtige Abonnement hat eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten und verlängert sich danach automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht über die App vor dem nächsten Abrechnungszeitraum gekündigt wird.

Die Kündigung ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit möglich und wird jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

Die Zahlung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Zeitraum über die vom Nutzer gewählte Zahlungsmethode, derzeit Apple Pay oder Google Pay.

§6. Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung des kostenpflichtigen Abonnements erfolgt im Voraus über die jeweils verfügbare Zahlungsart (derzeit Apple Pay oder Google Pay). Der Nutzer ermächtigt Veloro mit Abschluss des Abonnements zur wiederkehrenden Abbuchung über das gewählte Zahlungssystem.

Zahlungsabwicklung für vermittelte Dienstleistungen (Treuhand-Modell)

Für die über die Plattform vermittelten Dienstleistungen stellt Veloro ein integriertes Zahlungssystem bereit. Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über den lizenzierten europäischen Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland). Veloro ist selbst kein Zahlungsinstitut im Sinne des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG); die Verwahrung und Ausführung der Gelder obliegt dem lizenzierten Zahlungsdienstleister.

Mit Annahme eines Angebots leistet der Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 50 % des angezeigten Brutto-Endpreises. Dieser Betrag wird über Stripe eingezogen und treuhandähnlich auf dem Plattform-Konto verwahrt, bis eine der folgenden Bedingungen eintritt:

  • Der Auftraggeber bestätigt in der App die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung – in diesem Fall wird der dem Dienstleister zustehende Anteil unverzüglich ausgezahlt; oder
  • es sind 7 Kalendertage seit Zahlungseingang verstrichen, ohne dass eine Beanstandung erfolgt ist – in diesem Fall wird der Anteil automatisch an den Dienstleister ausgezahlt.

Bei der Auszahlung behält Veloro das Vermittlungsentgelt gemäß §4 ein; der verbleibende Betrag wird dem Dienstleister auf dessen über Stripe verbundenes Auszahlungskonto gutgeschrieben. Die Modalitäten der Restzahlung (verbleibende 50 %) werden im Auftragsablauf angezeigt.

Beanstandung / Rückerstattung: Solange der Handwerker-Anteil noch nicht ausgezahlt wurde (Treuhand-Zeitraum), kann der Auftraggeber bei berechtigten Mängeln über die Funktion „Problem melden" eine Rückerstattung der Anzahlung anfordern. Nach erfolgter Auszahlung an den Dienstleister ist eine Rückabwicklung über die Plattform nicht mehr möglich und erfolgt direkt zwischen den Nutzern bzw. über den Veloro-Support.

Mit dem Klick auf „Annehmen" geht der Auftraggeber die verbindliche Verpflichtung ein, die angezeigte Anzahlung zu leisten und den Auftrag zum angegebenen Preis zu beauftragen. Veloro tritt ausschließlich als Vermittler und technischer Abwickler der Zahlung auf und übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung selbst (vgl. §7).

Alle angezeigten Endpreise für Auftraggeber verstehen sich inklusive des Vermittlungsentgelts (§4) sowie der allfällig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Dienstleister sind verpflichtet, bei der Registrierung korrekte Angaben zu ihrer Umsatzsteuerpflicht zu machen, insbesondere ob sie der Umsatzsteuer unterliegen oder als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG keine Umsatzsteuer abführen.

Veloro übernimmt diese Angaben automatisiert zur Preisberechnung. Eine verpflichtende Prüfung der steuerlichen Einstufung durch Veloro erfolgt nicht. Veloro ist nicht haftbar für fehlerhafte oder unvollständige Steuerangaben von Nutzern.

Veloro behält sich vor, einzelne Angaben (wie UID-Nummern) stichprobenartig zu prüfen, übernimmt jedoch keine steuerrechtliche Verantwortung oder Prüfungspflicht für die Geschäftstätigkeit der Dienstleister.

Eine nachträgliche Änderung oder Rückabwicklung der Zahlung richtet sich nach den oben beschriebenen Treuhand- und Beanstandungsregeln. Nach erfolgter Auszahlung an den Dienstleister erfolgt eine etwaige Rückabwicklung ausschließlich zwischen den beteiligten Nutzern bzw. über den Veloro-Support.

§7. Haftung und Gewährleistung

Veloro haftet nicht für die Qualität, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Ausführung oder den Erfolg der über die Plattform vermittelten Dienstleistungen. Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung ist ausschließlich der jeweilige Auftragnehmer verantwortlich.

Veloro übernimmt keine Gewährleistung für die fachliche Qualifikation, Gewerbeberechtigung oder Zuverlässigkeit der auf der Plattform registrierten Auftragnehmer. Die Auswahl, Prüfung und Beauftragung erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.

Veloro übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle der Plattform, insbesondere nicht für entgangene Aufträge, Umsätze, Datenverluste oder Folgeschäden.

Die Haftung von Veloro ist – soweit gesetzlich zulässig – auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Veloro führt keine aktive Identitäts- oder Gewerbeverifikationsprüfung durch. Die Verantwortung für die Echtheit und Richtigkeit der vom Nutzer gemachten Angaben liegt ausschließlich beim jeweiligen Nutzer.

Es besteht kein Anspruch auf eine jederzeitige ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Veloro kann den Zugang zur Plattform oder einzelnen Funktionen aus technischen, Wartungs- oder Sicherheitsgründen vorübergehend einschränken oder unterbrechen, ohne dass daraus Ansprüche gegen Veloro entstehen.

Veloro haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Rahmen der Durchführung der vermittelten Dienstleistung entstehen.

§8. Verhaltensregeln und Plattformnutzung

Alle Nutzer verpflichten sich zu einem respektvollen, ehrlichen und professionellen Verhalten gegenüber anderen Nutzern sowie gegenüber Veloro.

Untersagt sind insbesondere:

  • Beleidigungen, diskriminierende Äußerungen oder Belästigung
  • Das absichtliche Falschmelden oder Betrügen bei Aufträgen
  • Die gezielte Umgehung der Plattformfunktionen zur Vermeidung der Vermittlungsprovision
  • Das Versenden von Spam oder Werbung über das Nachrichtensystem
  • Die Erstellung von mehreren Benutzerkonten durch dieselbe Person
  • Die absichtliche Manipulation von Bewertungen (positiv oder negativ)
  • Der Austausch, Upload oder Versand von pornografischen, sexuell anzüglichen, gewaltverherrlichenden oder gesetzeswidrigen Inhalten

Veloro behält sich das Recht vor, bei Verstößen Nutzer zu verwarnen, Inhalte zu löschen, Nutzerkonten vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu deaktivieren. In schweren oder wiederholten Fällen sind rechtliche Schritte möglich.

Veloro haftet nicht für Inhalte, die von Nutzern übermittelt, eingestellt oder verbreitet werden.

§8a – Pflichten des Auftragnehmers (Dienstleister)

Mit der Annahme eines Auftrags über die Plattform verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Dienstleistung zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort und im vereinbarten Umfang zuverlässig und fachgerecht zu erbringen.

Kommt der Dienstleister dieser Verpflichtung nicht nach, gelten folgende Eskalationsstufen:

1. Verstoß (z. B. kurzfristige Absage oder Nichterscheinen):
Schriftliche Verwarnung durch Veloro

2. Verstoß:
Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 150 €, abhängig vom Auftragswert und der Schwere des Verstoßes

3. Verstoß:
Dauerhafte Sperrung des Nutzerkontos und Ausschluss von der Plattform

In besonders schwerwiegenden Fällen (z. B. Betrugsversuch, systematisches Fernbleiben) behält sich Veloro das Recht vor, bereits beim ersten Verstoß rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Nutzung der Plattform als Auftragnehmer ist ausschließlich gewerblich tätigen Personen oder Unternehmen mit aufrechter Berechtigung zur Dienstleistungsausübung gestattet. Privatpersonen dürfen keine entgeltlichen Leistungen anbieten.

Die Beauftragung von Subunternehmern ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Eine Weitergabe des Auftrags ohne Wissen von Veloro kann zur Sperrung führen.

§8b – Pflichten des Auftraggebers (Kunden)

Auftraggeber verpflichten sich, bei der Nutzung der Plattform wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen sowie nur ernsthafte und umsetzbare Anfragen zu stellen.

Unentschuldigtes Nichterscheinen zu einem bestätigten Auftrag, wiederholte kurzfristige Absagen oder offensichtlicher Missbrauch (z. B. Scheinanfragen, Belästigung, Falschbewertungen) können zur Verwarnung, Sperrung oder dauerhaften Deaktivierung des Nutzerkontos führen.

In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen behält sich Veloro das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadenersatz geltend zu machen.

§8c – Stornierung durch Auftraggeber

Auftraggeber können eine bereits bestätigte Dienstleistung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren.

Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vorher oder erscheint der Auftraggeber ohne Absage nicht zum Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von bis zu 25% des Netto-Auftragswerts geltend zu machen.

Die konkrete Höhe der Entschädigung liegt im Ermessen des Auftragnehmers, muss jedoch im Verhältnis zur entgangenen Leistung stehen.

Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder unbegründetem Fernbleiben behält sich Veloro das Recht vor, das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu deaktivieren.

§8d – Bewertungen

Nach Abschluss eines Auftrags haben Nutzer die Möglichkeit, eine Bewertung über die Gegenseite abzugeben. Die Bewertung muss wahrheitsgemäß, sachlich und auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen.

Es ist untersagt, Bewertungen zu veröffentlichen, die:

  • falsche Tatsachen behaupten
  • beleidigend, diskriminierend oder rufschädigend sind
  • persönliche Daten Dritter enthalten
  • offenkundig der Manipulation dienen

Veloro behält sich das Recht vor, Bewertungen ganz oder teilweise zu entfernen, die gegen diese Regeln verstoßen.

Bei wiederholtem Missbrauch des Bewertungssystems kann das Nutzerkonto gesperrt oder dauerhaft deaktiviert werden.

Für Inhalte von Nutzerbewertungen übernimmt Veloro keine Haftung.

§8e – Kommunikation und Kontaktaustausch

Die Kommunikation zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern soll grundsätzlich ausschließlich über die von Veloro bereitgestellten Funktionen (z. B. Chat-System) erfolgen.

Es ist untersagt, vor Zustandekommen eines verbindlichen Auftrags persönliche Kontaktdaten (z. B. Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Social-Media-Links oder Websites) auszutauschen oder direkte Absprachen außerhalb der Plattform zu treffen.

Der Austausch von sexuell anzüglichen, gewaltverherrlichenden oder gesetzeswidrigen Inhalten ist in jeder Form verboten.

Veloro behält sich vor, bei Verstößen Nutzerinhalte zu löschen, Chatverläufe zu prüfen und das betroffene Nutzerkonto zu sperren oder zu löschen.

§8f – Nutzung von Bildern und Medien

Nutzer dürfen auf der Plattform nur Bilder, Logos oder sonstige Medieninhalte hochladen oder verwenden, wenn sie die dafür erforderlichen Nutzungsrechte besitzen.

Es ist untersagt, urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Genehmigung, fremde Marken oder irreführende Darstellungen zu veröffentlichen.

Ebenso ist es verboten, pornografische, sexuell anzügliche, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder gesetzeswidrige Inhalte über die Plattform zu teilen, hochzuladen oder zu verbreiten.

Veloro behält sich das Recht vor, derartige Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen und bei wiederholtem Verstoß das Nutzerkonto zu sperren oder zu löschen.

Mit dem Hochladen von Inhalten räumt der Nutzer Veloro ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, diese Inhalte innerhalb der Plattform und zu Marketingzwecken darzustellen.

§8g – Ausschluss bei schweren Verstößen

Bei nachgewiesenem Betrug, systematischer Umgehung, Täuschung, Drohung oder wiederholter vorsätzlicher Pflichtverletzung behält sich Veloro vor, das betreffende Nutzerkonto ohne vorherige Verwarnung dauerhaft zu sperren und gegebenenfalls rechtliche Schritte (inkl. Strafanzeige) einzuleiten.

§9 – Datenschutz

Veloro verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden nationalen Datenschutzvorschriften.

Die Art, der Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, die Rechte der betroffenen Personen sowie weitere datenschutzrechtlich relevante Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die unter folgendem Link abrufbar ist:

www.veloro.at/datenschutz

Mit der Nutzung der Plattform erklären sich die Nutzer mit der Datenschutzerklärung in ihrer jeweils geltenden Fassung einverstanden.

§ 10 – Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Nutzer ein Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), steht ihm bei Abschluss eines entgeltlichen Vertrags (z. B. eines kostenpflichtigen Abonnements) ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

Der Nutzer hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Wenn der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass die gebuchte Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, und die Dienstleistung daraufhin vollständig erbracht wird, verliert der Auftraggeber sein Widerrufsrecht vorzeitig. Veloro weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Anspruch auf Widerruf in diesem Fall ausgeschlossen ist.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer Veloro mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über den Widerruf informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Hat der Nutzer verlangt, dass Veloro bereits während der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, so hat er Veloro einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.

§ 11 – Gerichtsstand und Rechtswahl

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Veloro und den Nutzern gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand (z. B. für Verbraucher) besteht, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Veloro in Graz vereinbart.

Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht gegenüber Verbrauchern, wenn zwingende Verbraucherschutzvorschriften einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

§ 12 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt – soweit gesetzlich zulässig – eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Gleiches gilt für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen sollten.

§ 13. Elektronische Kommunikation und Vertragssprache

Mitteilungen, Rechnungen und rechtserhebliche Erklärungen von Veloro können elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über die Plattform, an den Nutzer übermittelt werden.

Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von Veloro nicht dauerhaft gespeichert und ist für den Nutzer nicht abrufbar.