Verteilung nach Nutzfläche, nur umlagefähige Kosten, USt sauber ausgewiesen, Heizkosten getrennt nach HeizKG — und eine Abrechnung, die der Belegeinsicht standhält. Bis 30.6., ohne Excel-Bastelei.
Die häufigsten Fehler: nicht umlagefähige Kosten mitverrechnet, der falsche Verteilungsschlüssel, Umsatzsteuer falsch ausgewiesen, oder Heizkosten in einem Topf mit den übrigen Betriebskosten. Jeder dieser Fehler fällt spätestens bei der Belegeinsicht auf — und kostet Vertrauen.
Die Abrechnung ist kein Insel-Tool: Sie greift auf dieselben Stammdaten wie Vorschreibungen und Mahnwesen zu. Mehr auf der Plattform-Seite oder im Software-Vergleich. Fachfragen zur Abrechnung gerne direkt: +43 678 1221343.
15 Minuten, unverbindlich, 60 Tage kündbar. Am Telefon erreichen Sie direkt den Gründer — kein Call-Center.