Heizung und Warmwasser getrennt, verbrauchs- und flächenabhängiger Anteil korrekt aufgeteilt, Messdienst-Daten eingebunden — eine Heizkostenabrechnung, die dem Gesetz und der Belegeinsicht standhält.
Heizkosten dürfen nicht einfach mit den übrigen Betriebskosten in einen Topf. Das HeizKG schreibt eine getrennte Abrechnung vor — aufgeteilt in einen verbrauchsabhängigen und einen flächenabhängigen Anteil, mit Heizung und Warmwasser separat. Wer das in der Software nicht sauber trennt, produziert eine angreifbare Abrechnung.
Heiz- und Betriebskosten greifen auf dieselben Objekt- und Mieterdaten zu wie Vorschreibungen und Mahnwesen. Überblick auf der Plattform-Seite; Fachfragen direkt: +43 678 1221343.
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